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Genehmigungsverfahren

Foto Arbeiten

Beim Ausbau seines Glasfasernetzes muss jeder Betreiber die erforderlichen lokalen und regionalen Genehmigungen oder Zustimmungen beantragen. Die genauen Erfordernisse und Bestimmungen können dem Standort oder der Region nach verschieden sein. Diese Seiten geben Ihnen hiervon eine kurze Übersicht für die Flämische Region, die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt. Insbesondere die Städte und Gemeinden spielen eine große Rolle beim Glasfaserausbau.

Gemäß Artikel 43 des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sollte sichergestellt werden, dass Anträge auf diese Genehmigungen aufgrund einfacher, effizienter, transparenter, und öffentlich zugänglicher Verfahren gestellt werden können. Auf jeden Fall soll ein Beschluss über einen derartigen Antrag innerhalb von sechs Monaten gefasst werden, wobei eine nichtdiskriminierende und zügige Anwendung gewährleistet werden soll. Das BIPT formuliert hierüber einige Empfehlungen für Städte und Gemeinden zur Vereinfachung des Glasfaserausbaus.

Auf regionaler Ebene werden in Belgien verschiedene Plattformen, wo Arbeiten gemeldet werden sollen, benutzt. KLIP und CICC / KLIM tauschen Informationen über Kabel und Leitungen aus, und dies beziehungsweise für die Flämische Region, und für die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt. Daneben gibt es auch die Plattformen, die unter anderem die Koordinierung von Arbeiten regeln: GIPOD für die Flämische Region, PoWalCo für die Wallonische Region und Osiris für die Region Brüssel-Hauptstadt.

Schließlich finden Sie hier auch eine Liste der zuständigen Behörden.

Das BIPT möchte mit diesen Verweisungen einen einfachen und übersichtlichen Rahmen bieten, um Bürger, Behörden und Betreiber zu informieren. Die Informationen und die Unterlagen, die Sie über diese Links finden können, gelten jedoch nicht als authentische Darstellung der bestehenden Gesetzgebung, und beabsichtigen nicht, alle geltenden Gesetzgebungen erschöpfend aufzuzählen. Das BIPT empfiehlt dem Benutzer, auch immer die authentischen Quellen zu überprüfen. Die unterschiedlichen zuständigen Behörden sind weiterhin die Einzigen, die definitiv Ausschluss über die Auslegung der von ihnen überwachten Gesetzgebung, geben können.